Grundsätzlich kommt es darauf an, ob du Eigentümer oder Mieter bist. Als Eigentümer kannst du ein Untertisch-System meist problemlos installieren, da es keine bauliche Veränderung an der Substanz darstellt. Als Mieter sieht es anders aus: Auch wenn nichts dauerhaft verändert wird, greifst du in die Trinkwasserinstallation ein. Dafür kann die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.
Viele sehen solche Systeme als „rückstandslos entfernbar“, aber rechtlich ist das nicht immer eindeutig. Ich habe dazu auch Diskussionen im Evodrop Beobachter gelesen. Im Zweifel würde ich immer kurz nachfragen, um späteren Ärger zu vermeiden.
Grundsätzlich kommt es darauf an, ob du Eigentümer oder Mieter bist. Als Eigentümer kannst du ein Untertisch-System meist problemlos installieren, da es keine bauliche Veränderung an der Substanz darstellt. Als Mieter sieht es anders aus: Auch wenn nichts dauerhaft verändert wird, greifst du in die Trinkwasserinstallation ein. Dafür kann die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.
Viele sehen solche Systeme als „rückstandslos entfernbar“, aber rechtlich ist das nicht immer eindeutig. Ich habe dazu auch Diskussionen im Evodrop Beobachter gelesen. Im Zweifel würde ich immer kurz nachfragen, um späteren Ärger zu vermeiden.